Klimaschutz ist das Thema…
Neue attraktive Fördermöglichkeiten kurz für Euch zusammengefasst

Die neuen Klimaschutzziele der Bundesregierung werden in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen erforderlich machen. Ein Sektor, in dem umfangreiches Potenzial schlummert, ist der Immobiliensektor und hier insbesondere der Altbaubestand….zum Teil noch mit uralten Ölheizungen, Fenstern, durch die es zieht und oftmals ohne jede Wärmedämmung.
Energetische Sanierung kommt der Umwelt zugute, ist aber oftmals mit hohen Kosten verbunden.
Damit möglichst viele Immobilienbesitzer aktiv werden, schafft seit Anfang des Jahres die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit attraktiven Fördermöglichkeiten einen entsprechenden Anreiz.

• Gefördert werden der Neubau bzw. Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden, die vollständige energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen

• Maßgeblich für den Umfang der Förderung ist bei Neubauten und Komplettsanierungen der energetische Standard des Gebäudes, der nach Abschluss der Arbeiten erreicht wird. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen wird das erzielte Ergebnis mit einem Referenzhaus verglichen….grob gesagt: Je geringer der Energiebedarf der Immobilie um so höher fällt die Förderung aus.

• Bei Neubauten ist je nach Energiestandard eine Förderung bis zu 25%, bei der Sanierung von Altbauten sogar bis zu 45 % möglich. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 120.000 EUR je Wohneinheit.

• Sofern mind. 55% des Energiebedarfes für die Wärme- und Kälteversorgung der Immobilie aus erneuerbarer Energie gedeckt werden oder die Immobilie nach den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ zertifiziert wird erhöht sich das maximale Investitionsvolumen sogar auf 150.000 EUR je Wohneinheit, die Förderung erhöht sich um 2,5% (außer Effizienzhaus 40 Plus).

• Für Einzelmaßnahmen liegt der max. Kreditbetrag bei 60.000 EUR/ Wohneinheit, die Höhe der Förderung ist abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme (bei Austausch einer alten Ölheizung z.B. bis zu 50%).

• Für die Beantragung der Fördermittel sowie die Begleitung des Vorhabens ist zwingend die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten erforderlich. Die für die Planung durch den Fachmann, die Baubegleitung und ggf. die Zertifizierung entstehenden Kosten sind ebenfalls förderfähig

• Die Förderung kann wahlweise durch einen Tilgungszuschuss bei Finanzierung durch die KfW oder als reiner Investitionszuschuss erfolgen.

Dies ist -wie gesagt- nur eine sehr komprimierte Zusammenfassung der sehr umfangreichen Möglichkeiten.
Ganz wichtig: Egal ob Tilgungszuschuss oder Investitionszuschuss….die Antragstellung muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planung ist in Ordnung, aber vor der Auftragserteilung muss der Antrag erfolgt sein!!

Zu den Möglichkeiten für Euer konkretes Projekt berate ich Euch gern in einem persönlichen Gespräch
Bitte vereinbart rechtzeitig Euren Beratungstermin!

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