Sonderkündigungsrecht?

Der Gesetzgeber regelt in §489 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem laufenden Immobiliendarlehen.
Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nach Ablauf von 10 Jahren, gerechnet seit dem Datum der vollständigen Auszahlung des Darlehens, unabhängig von der bei Vertragsabschluss vereinbarten Sollzinsbindung. Sofern ein Darlehen bereits länger läuft und schon einmal neue Konditionen mit neuer Zinsbindung vereinbart wurden, beginnt die 10-Jahres-Frist mit dem Datum dieser neuen Konditionsvereinbarung. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei der Nutzung dieses Sonderkündigungsrechtes nicht an!

Durch die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes, eine neue Zinsvereinbarung oder auch den Wechsel zu einer anderen Bank kannst Du eine Menge Geld sparen. Auf alle Fälle loht sich ein Vergleich Deiner Vertragskondition mit den aktuellen Marktzinssätzen.

Wie musst Du vorgehen?

•Zunächst muss das mögliche Kündigungsdatum ermittelt werden. Das Datum der vollständigen Auszahlung kann z.B. anhand der damaligen Darlehenskontoauszüge nachvollzogen werden. Viele Banken bestätigen den Darlehensnehmern auch die vollständige Auszahlung des Darlehens. Nachträgliche neue Zinsvereinbarungen sollten sich bei Deinen Vertragsunterlagen wiederfinden lassen. Falls Du in Deinen Unterlagen nicht fündig wirst, bittest Du einfach Deine Bank um die entsprechende Auskunft.

•Sind seit dem ermittelten Datum 10 Jahre vergangen, kannst Du nun Dein Darlehen schriftlich kündigen. Sind mehrere Personen Darlehensnehmer, muss die Kündigung auch von allen Beteiligten unterschrieben werden. Zum Nachweis der Kündigung ist es ratsam, diese per Einschreiben mit Rückschein zu versenden und um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.

•Mit Absendung des Kündigungsschreibens hast Du nun 6 Monate Zeit, Dich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Dies kann eine neue Zinsvereinbarung mit der bisherigen Bank sein. Da Dir mit erfolgter Kündigung aber alle Möglichkeiten offen stehen, kannst Du Dich auch für eine andere -ggf. günstigere- Bank entscheiden.
Selbstverständlich hast Du nach Kündigung auch die Möglichkeit das Darlehen ganz oder in Teilen zurückzuzahlen.

•Sofern Du Dich final für eine Ablösung des Darlehens durch eine andere Bank oder aus Eigenkapital entschieden hast, muss der Rückzahlungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist beim bisherigen Darlehensgeber eingehen. Die Einhaltung dieser Frist ist wichtig, da ansonsten die Kündigung gegenstandslos wird und eine Rückzahlung erst nach erneuter Kündigung mit erneut 6 Monaten Kündigungsfrist möglich wäre.

Wir unterstützen Dich nicht nur bei der Kündigung Deines bisherigen Darlehensvertrages, sondern auch bei der Auswahl Deines neuen Finanzierungspartners und bei der gesamten Abwicklung .